Little Pots

Ausschreibung Little Pots 2025

Vom 15. Januar bis 15. März 2025 läuft die Ausschreibung von „Little Pots” in zweiter Runde:

Initiativen im Stadtgebiet Stuttgart können sich auf niederschwellige und unbürokratische Weise bewerben.

Wir bitten darum, telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen und die Idee für den Antrag oder die Arbeit der Initiative vorzustellen. Bei Passung erhalten die Antragstellenden das Antragsformular.

Ansprechpartnerin: Margarete Schumm
Erreichbarkeit: Mo-Fr 9:00 -17:00 Uhr, Di 9:00 bis 20:00 Uhr
Kontakt: Tel.: 0151 40210579 oder E-Mail: littlepots@stadtteilvernetzer-stuttgart.de

Bei Bedarf werden die Initiativen bei der Antragstellung oder Projektabwicklung von uns beraten.

Mitte April 2025 entscheidet eine Jury über die Auswahl der Initiativen.

Bis Ende April 2025 werden die Initiativen über den Förderbeschluss informiert.

Ab Mai 2025 starten die moderierten Veranstaltungen der bis zu fünf geförderten Projektträger und ab Herbst 2025 folgt die Umsetzung der Projektideen bis April 2026. Im Mai 2026 wird es zudem eine Netzwerkveranstaltung für alle geförderten Initiativen zum Austausch und gegenseitigen Kennenlernen geben.

Die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier.

Was ist Little Pots?

Nachbarschaften und kleine Stadtteilinitiativen stecken oft voller Ideen für ihr Quartier. Für die Umsetzung mangelt es jedoch oft an der Finanzierung oder es fehlen Ressourcen, die nötigen Gelder zu generieren.

Genau das möchte „Little Pots” ändern: Das Projekt fördert Engagierte finanziell und ideell bei der Gestaltung ihres Stadtteils. Ein konkretes Vorhaben muss bei Antragstellung nicht vorliegen – vielmehr kann das Vorhaben partizipativ erarbeitet werden. Ein professionelles Moderationsteam unterstützt die Initiativen in zwei Beteiligungsveranstaltungen dabei, ihre Projektidee zu schärfen.

Für die gemeinschaftliche Umsetzung der Projektidee vor Ort erhalten die Initiativen anschließend einmalig eine Förderung von 500 Euro. Sollte sich während des Moderationsprozesses mehr als eine Idee herausbilden, entscheiden die Engagierten selbst, für welches Vorhaben sie die Projektmittel einsetzen möchten.

„Little Pots” ist ein Kooperationsprojekt der FLÜWO Stiftung, Bürgerstiftung Stuttgart und Stadtteilvernetzer Stuttgart e.V. Die Moderation wird durch NeuBeteiligt GbR durchgeführt.

Alle wichtigen Informationen zu „Little Pots“ in Kürze zusammengefasst:

Was sind die Ziele von „Little Pots“?

• Hürde zur Umsetzung von Projektideen abschaffen.

• Bürger*innen zum Handeln in Eigeninitiative motivieren.

• Neue Strukturen auch über das Projekt hinaus schaffen.

• Engagement sowie Beteiligung in den Stadtteilen fördern.

• Vielfalt und ein solidarisches Miteinander in der Nachbarschaft unterstützen.

Wer kann mitmachen?

• Alle Bürger*innen und Gruppen bzw. Initiativen im Stadtgebiet Stuttgart, die etwas in ihrem Stadtteil verbessern wollen und eine gute Idee einbringen.

• Wer als Nachbarschaft kein eingetragener Verein o.ä. ist, muss sich für die Projektabwicklung einen gemeinnützigen Träger suchen. Dabei kann ebenfalls gern unterstützt werden.

Wie läuft es ab?

• Das Projekt wird finanziell mit 500 Euro gefördert und beinhaltet die Moderation von zwei Veranstaltungen.

• Die Initiativen / beteiligten Menschen sollen selbst entscheiden, wofür sie das Geld einsetzen wollen.

• Der Zweck / das Vorhaben wird im Laufe des Prozesses ausgearbeitet.

• Die Projektträger müssen die Projektidee schriftlich beantragen und abwickeln.

Welche Fördervoraussetzungen gelten?

• Es handelt sich um eine Initiative oder eine Gruppe von Menschen, die eine Idee umsetzen wollen oder einen Bedarf in ihrer Nachbarschaft sehen, für den sie eine Lösung suchen.

• Eine Stadtteilinitiative möchte ihre internen Strukturen optimieren, um ihr Engagement für den Stadtteil voranzubringen.

• Das Vorhaben darf sich nicht zum Nachteil anderer auswirken, muss demokratische Werte vertreten und Freude an Vielfalt im Quartier unterstützen.

• Die Initiative muss bereit sein, die Idee gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen.

• Die Initiative oder Gruppe von Menschen selbst muss gemeinnützig sein oder einen gemeinnützigen Träger finden, in dessen Namen der Antrag gestellt wird.

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